Kanton Zürich   Datendokumentation GIS-ZH
 
 

Schutzwald

Beispiel

 

Diese Ebene beinhaltet  

  • Schutzwald 1. Priorität: Schutzwald, welcher ein hohes Schadenpotential schützt (Menschenleben, hohe Sachwerte); entspricht Wald mit besonderer Schutzfunktion (BSF-Wald) gemäss Buwal.
  • Schutzwald 2. Priorität: Schutzwald, welcher ein mässiges Schadenspotential  schützt (erhebliche Sachwerte, wenig frequentierte Verkehrswege); entspricht Wald mit erhöhter Schutzfunktion.

Inhalt

A – Schutzwald

Mit dem neuen eidgenössischen Waldgesetz wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit auf alle Waldfunktionen, u.a. auf die Schutzfunktion, ausgedehnt. Das Gesetz verpflichtet demnach die Kantone, eine minimale Pflege des Waldes sicher zu stellen, wenn es die Schutzfunktion erfordert (WaG Art. 1). Die Ermittlung der Schutzfunktion von Waldflächen hängt neben dem Schadenpotential von dem Vorhandensein natürlicher Gefahrenprozesse ab. Die Schutzfunktion von Waldflächen hängt sowohl vom Vorhandensein natürlicher Gefahrenprozesse (Gefahrenpotential) und der Gefährdung von Menschenleben sowie erheblicher Sachwerte (Schadenpotential) ab, als auch von der Fähigkeit des Waldes, die vorhandenen Gefährdungen zu reduzieren. Daraus ergeben sich die folgenden Schutzwaldkategorien:

  • Schutzwald 1. Priorität: Schutzwald, welcher ein hohes Schadenpotential schützt (Menschenleben, hohe Sachwerte); entspricht Wald mit besonderer Schutzfunktion (BSF-Wald) gemäss Buwal.
  • Schutzwald 2. Priorität : Schutzwald, welcher ein mässiges Schadenspotential schützt (erhebliche Sachwerte, wenig frequentierte Verkehrswege); entspricht Wald mit erhöhter Schutzfunktion (SF-Wald).
  • Schutzwald 3. Priorität: Schutzwald , welcher ein geringes Schadenspotential schützt (Wald selber, Landwirtschaftsgebiet); entspricht Wald mit Schutzwirkung gegen Naturgefahren.

B – Rechtsverbindlichkeit

Die Festsetzung des Schutzwaldes ist mit Verfügung vom 14. Juli 2008 erfolgt. Die darin bezeichneten Objekte sind behördenverbindlich.

C – Datenzugang

Die Datenebenen sind öffentlich. Sie können über die Abteilung GIS-Zentrum Kt. Zürich bezogen werden.

Zuständigkeiten

Inhaltliche Fragen: R. Keller, Abteilung Wald (043 / 259 27 41)
Digitale Daten: Ch. Henry, Abteilung Wald (043 / 259 27 43)

Zeitliche Angaben

  • (Durchführung der Gefahrenmodellierung: 2001 - 2004).
  • Arrondierung der Schutzwaldobjekte: Sommer 2004 bis Sommer 2005.
  • Digitalisierung der Arrondierung durch Anna Seifert Herbst, Winter 2004.
  • Korrektur (techn. und inhaltlich) und Nachführung Frühling, Sommer 2005.
  • letzte Korrekturen vor Erlass: 8.7.2008.
  • Erlass DB-Verfügung: 14.7.2008.

Nachführung

Zur Zeit ist keine Nachführung geplant.

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